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Die Gütestelle


Rechtsanwälte werden von den Rechtsanwaltskammern als Gütestelle anerkannt, wenn sie sich diesen gegenüber verpflichtet haben, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe zu betreiben. 

Voraussetzungen:

Nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz muss vor Klageerhebung zum Amtsgericht in Bayern ab dem 1.9.2000 ein Schlichtungsverfahren grundsätzlich durchgeführt werden, wenn: 

  eine vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Wert bis zu 750,- € oder
  eine nachbarrechtliche Streitigkeit mit einem Streitwert bis zu 5.000,- € vorliegt oder 
  Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, 
      bis zu einem Streitwert von 5.000,- € geltend gemacht werden und 
  dieser Anspruch nicht bereits im Mahnverfahren geltend gemacht wurde. 

Ablauf:

  Die Schlichtung ist auf Streitigkeiten zwischen Parteien beschränkt, die im selben Landgerichtsbezirk wohnen.
  Die Gütestelle ist kein Gericht, sie nimmt den Schlichtungsantrag während der üblichen Geschäftszeiten  
      entgegen.  
  Der Antrag hat grundsätzlich verjährungsunterbrechende Wirkung. 
  Im Zentrum des Schlichtungsverfahrens steht das Schlichtungsgespräch. 
  Die Parteien sollen in aller Regel selbst anwesend sein. Sie können sich aber im Termin eines Rechtsanwalts 
      oder eines anderen Beistandes bedienen; Zeugen und Sachverständige können angehört werden. 
  Der Schlichtungsvorschlag soll mit den Parteien erarbeitet werden. 
  Das erfolgreiche Schlichtungsgespräch endet mit der Protokollierung des Vergleichs. 
  Im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches benötigen die Parteien einen Nachweis über dessen 
      Durchführung gegenüber dem Gericht. 

Kosten

Der Antragssteller hat eine Gebühr von EUR 120,00 zzgl. MwSt. vorzuschießen. Mittellose Parteien erhalten staatliche Leistungen nach den Grundsätzen der Beratungshilfe. 

Falls sich an die gescheiterte Schlichtung ein Rechtsstreit vor Gericht anschließt, sind die Kosten der Gütestelle von der unterlegenen Partei zu erstatten.

Wünschen Sie weiterführende Informationen, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 


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