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Die Gütestelle |
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Rechtsanwälte werden von den
Rechtsanwaltskammern als Gütestelle anerkannt, wenn sie sich diesen
gegenüber verpflichtet haben, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe zu
betreiben.
Voraussetzungen: Nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz muss vor Klageerhebung zum Amtsgericht in Bayern ab dem 1.9.2000 ein Schlichtungsverfahren grundsätzlich durchgeführt werden, wenn: eine
vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Wert bis zu 750,- € oder Ablauf: Die Schlichtung ist
auf Streitigkeiten zwischen Parteien beschränkt, die im selben
Landgerichtsbezirk wohnen. Kosten: Der Antragssteller hat eine Gebühr von EUR 120,00 zzgl. MwSt. vorzuschießen. Mittellose Parteien erhalten staatliche Leistungen nach den Grundsätzen der Beratungshilfe. Falls sich an die gescheiterte Schlichtung ein Rechtsstreit vor Gericht anschließt, sind die Kosten der Gütestelle von der unterlegenen Partei zu erstatten. Wünschen Sie weiterführende Informationen, so nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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